Neue Regelungen für Duftsoffe in Kosmetika
Der Bereich der Analytik und Deklaration allergener Duftstoffe in Kosmetika ist aktuell im Wandel. Im Allgemeinen sind bestimmte Duftstoffe in Kosmetika ab einer bestimmten Menge deklarationspflichtig (gemäß Anh.III zur VO (EG) Nr. 1223/2009: 10ppm für leave-on Produkte, 100ppm für rinse-off Produkte), der Einsatz einzelner Duftstoffe ist gemäß Anh.II zur VO (EG) Nr. 1223/2009 sogar verboten
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