Cascara – Zulassung als neuartiges Lebensmittel
Die Europäische Union hat Cascara als neuartiges (traditionelles aus Drittländern stammendes) Lebensmittel in der EU zugelassen. Getrocknete Pulpe der Kaffeekirsche (Cascara) und sein Aufguss können ab dem 04. Februar 2022 in der EU in Verkehr gebracht werden. Die Zulassung, die Spezifikationen sowie die Verwendungsbedingungen sind in der Durchführungs-verordnung (EU) 2022/47 der Kommission vom 13. Januar
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